**Generelle SLA** Hinweis: Möglicherweise bestehen mit Kunden der Sobrado Software AG individuelle SLA. Dieses Dokument ist ein generisches Dokument.
Anhang 2: AGB 2021 der Sobrado Software AG
(1. November 2021)
Vertragsgegenstand #
Gegenstand und Geltung #
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB" genannt) sind integrierender Bestandteil aller Verträge über Dienstleistungen der Sobrado Software AG (nachfolgend „Anbieterin" genannt) gegenüber dem Broker im Rahmen der Prozessoptimierungssoftware „sobrado.ch" (nachfolgend „Web-Plattform" genannt"). Der Broker ist verpflichtet, die Umsetzung und die Einhaltung der ihn betreffenden Vertrags- und AGB-Bestimmungen in seiner Organisation sowie bei allfälligen Mitarbeitern sicher zu stellen.
Inhalt und Zweck #
Unter www.sobrado.ch existiert eine Web-Plattform der Anbieterin Sobrado Software AG zur Prozessabwicklung zwischen Brokern und Lieferanten von Versicherungs- und Vorsorgeprodukten. Ein Lieferant von Versicherungs- und Vorsorgeprodukten erhält von einem bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) registrierten Broker via Web-Plattform eine Offertanfrage per E-Mail inklusive PDF-Vorlage, welche auf die Offertenstruktur des jeweiligen Lieferanten angepasst sein kann. Der Lieferant bearbeitet die Offertanfrage in seinem System und sendet die Produktofferten wiederum als PDF per E-Mail oder als XML via Webservice an die Plattform zurück. Der Broker kann gegen Entgelt von der Web-Plattform einen Offertvergleich der eingegangenen und gespeicherten Offerten beziehen. Der Broker erhält alle eingegangenen Dokumente auch ohne Bezug des Offertvergleichs via E-Mail zugestellt. Der Auftraggeber des Brokers oder der Broker selbst wählt die Versicherungs- oder Vorsorge-produkte des entsprechenden Lieferanten aus, worauf der Broker das Geschäft zwischen seinem Auftraggeber und dem Lieferanten von Versicherungs- oder Vorsorgeprodukten vermittelt.
Die Anbieterin ist Eigentümerin und Inhaberin der Rechte an der Web-Plattform und zugehöriger Software oder zur Überlassung der Web-Plattform/Software berechtigt. Sie bietet die Web-Plattform/Software samt der zu deren Betrieb notwendigen Basissoftware zur Nutzung durch den Broker über ein Datennetz an (software-as-a-service-Modell, „Saas"). Die Nutzung der Web-Plattform durch den Broker erfolgt über Fernzugriff mit mobilen oder festen Endgeräten des Brokers. Die Web-Plattform wird nicht auf den Endgeräten des Brokers installiert.
Zusätzliche und individuelle, einmalige Dienstleistungen werden in einem separaten Dienstleistungsvertrag geregelt. Dabei handelt es sich insbesondere um Leistungen für Schulung, Inbetriebnahme, Projektleitung, Individualprojekte, Programmierung und allgemeine Unterstützung.
Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen #
In zeitlicher Hinsicht gelten diese AGB unbefristet, solange die Vertragsparteien keine abweichenden Vereinbarungen treffen. Die Anbieterin kann diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres ändern oder ergänzen. Die Änderung wird wirksam, wenn der Broker nicht innert der Ankündigungsfrist schriftlich widerspricht. Im Falle eines Widerspruchs durch den Broker wird die Anbieterin mit dem Broker eine einvernehmliche Lösung anstreben. Ist keine Einigung möglich behält sich Anbieterin vor, den Vertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist zu kündigen. AGB des Brokers finden keine Anwendung, es sei denn, die Anbieterin hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die AGB der Anbieterin gelten auch dann ausschließlich, wenn sie in Kenntnis entgegenstehender AGB des Brokers ihre Leistungen vorbehaltlos erbringt.
Ausführungsbedingungen #
Leistungen der Anbieterin #
Die Anbieterin erbringt für den Broker im Rahmen und während der Laufdauer des Hauptvertrages und dieser AGB gegen Entgelt folgende Leistungen:
Die Anbieterin verpflichtet sich, dem Broker die in Ziff. 2.2 aufgeführte Web-Plattform im vereinbarten Umfang (Kategorie, Ressourcen) nach Massgabe von Ziff. 2.3 zur Nutzung über ein Datennetz zugänglich zu machen. Zu diesem Zwecke speichert die Anbieterin Ihre Software auf einer Serverplattform, auf welche der Broker über eines der gemäss Ziff. 2.2 genannten Datennetze zugreifen und so die Webplattform nutzen kann.
Die Anbieterin verpflichtet sich, nach Massgabe von Ziff. 2.4 und im Umfang des Anhangs 1. fixierten Leistungspaketes, zur Erbringung von Service- und Standardpflegeleistungen an der vertragsgegenständlichen Web-Plattform, inklusive Help-Desk-Leistungen zur Unterstützung des Brokers bei Problemen im regelmässigen Gebrauch.
Die Anbieterin verpflichtet sich zudem zur Speicherung und Sicherung der bei der Nutzung anfallenden spezifischen Daten des Brokers nach Massgabe von Ziff. 2.5.
Die Anbieterin ist berechtigt, alle oder vereinzelte Leistungen, zu denen sie gemäss diesem Vertrag verpflichtet ist, durch einen beigezogenen Dritten erbringen zu lassen. Weitere Leistungen der Anbieterin können jederzeit schriftlich vereinbart werden, soweit solche Dienstleistungen von der Anbieterin angeboten werden. Sie werden dem Broker gegen Erstattung des nachgewiesenen Aufwands zu den im Zeitpunkt der Beauftragung geltenden Ansätzen der Anbieterin erbracht.
Web-Plattform #
Die Anbieterin stellt dem Broker für die Laufzeit des Vertrages ab dem vereinbarten Zeitpunkt die im Vertrag spezifizierte Web-Plattform per Übertragung über ein Datennetz (Internet-Standleitung, Internet-Einwahlverbindung, oder GSM-Mobilfunkdienste) zur Nutzung zur Verfügung.
Die technischen Voraussetzungen für die Nutzung/Netzwerkanbindung des Brokers sind in Ziff. 2.6 der AGB 2021 beschrieben. Die darin genannten, zur Zeit des Vertragsschlusses gültigen technischen Voraussetzungen können von der Anbieterin jederzeit einseitig angepasst werden; die Anbieterin hat jedoch eine Mitteilungsfrist von einem (1) Monat einzuhalten.
Nutzungsrechte #
Die Anbieterin lässt nur bei der FINMA registrierte Broker (juristische Person) zur Nutzung der Web-Plattform zu. Dem Broker wird für die Dauer des Vertrages ein nicht exklusives, persönliches, unübertragbares, nicht unterlizenzierbares und entgeltliches Nutzungsrecht an der in Ziff. 2.2 genannten Web-Plattform eingeräumt. Die Be-stimmungen dieser Ziff. 2.3 regeln die Benutzungsrechte des Brokers abschliessend.
Die Anbieterin übermittelt dem Broker die Logindaten. Das Legitimationsverfahren zur Web-Plattform erfolgt über mTAN, wobei der Broker zur Legitimation ein kostenlos per SMS zugestelltes Passwort erhält und in das System einzugeben hat. Entwicklungsschritte in der IT-Security können zu Veränderungen in den Legitimationsverfahren führen. Der Broker ist für die Verwaltung von Benutzerprofilen, Passwörtern und allfälligen Zugriffsschlüsseln auf Schnittstellen von sich und seinen Mitarbeitern alleine zuständig. Diese sind vom Broker geheim zu halten sowie vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Der Broker hält die Anbieterin von sämtlichen Kosten, Aufwendungen und von sämtlicher Haftung schadlos, die dieser durch eine unberechtigte Nutzung entstehen.
Das Nutzungsrecht beinhaltet das Recht, die Web-Plattform per Fernzugriff über eine Datenleitung für eigene Zwecke in dem in der DLV und den AGB spezifizierten Umfang zu nutzen. Unter keinen Umständen darf die Nutzung in gesetzeswidriger Weise oder zu gesetzeswidrigen Zwecken (inkl. Verletzung von Schutzrechten Dritter oder Verwendung von unrechtmässig erlangten bzw. bearbeiteten Daten) erfolgen. Der Broker hält die Anbieterin von sämtlichen Kosten, Aufwendungen und von sämtlicher Haftung schadlos, die dieser durch eine solche gesetzeswidrige Nutzung entstehen. Die Anbieterin ist berechtigt, rechtswidrige Daten ohne weiteres zu löschen.
Die Kosten des Fernzugriffs durch den Broker (insbes. für die benötigten Endgeräte und die Verbindungskosten des Brokers) gehen dabei zu Lasten des Brokers und dieser trägt alleine die Verantwortung für die Verfügbarkeit der Telekommunikationsverbindung. Übergabepunkt für die Nutzung der Web-Plattform und den zugehörigen Daten ist der Routerausgang des Rechenzentrums der Anbieterin.
Der Broker verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass die Benutzer mit der ordnungsgemässen Bedienung der Software vertraut sind.
Die dem Broker von der Anbieterin überlassenen Nutzungsrechte an fremder, von Dritten erstellter Software, sind dem Umfang nach auf diejenigen Nutzungsrechte beschränkt, welche der Dritte der Anbieterin eingeräumt hat. Dem Broker wird die Möglichkeit gegeben, bei der Anbieterin jederzeit Einsicht in die Lizenzbedingungen des Drittherstellers zu nehmen.
Die Nutzungsrechte beziehen sich nur auf den Objektcode (object code), nicht aber auf den Quellcode (source code). Der Broker darf weder die Web-Plattform noch die Struktur der Datenbank kopieren, herunterladen oder in anderer Form vervielfältigen. Der Broker ist insbesondere nicht berechtigt, die Web-Plattform-Software ohne Zustimmung des Anbieters zu dekompilieren oder zu bearbeiten (einschliesslich Fehlerberichtigungen). Jegliche Handlungen, welche nicht für den vertragsgemässen Zugriff auf die Web-Plattform notwendig sind, sind untersagt. Der Broker trifft die notwendigen Vorkehrungen zur Sicherstellung, dass Dritte keinen Zugriff auf die Web-Plattform haben. Dritte sind insbesondere Personen, die nicht in einem arbeitsvertraglichen Verhältnis zum Broker stehen oder andere Personen, die sich nicht zur vertragskonformen Nutzung der Web-Plattform bei den Vertragspartnern aufhalten. Im Falle nicht autorisierten Zugriffs eines Dritten auf die Web-Plattform hat der Broker dies unverzüglich der Anbieterin zu melden. Er unterstützt die Anbieterin bei der Ergreifung aller zulässigen Mittel zur Wahrung ihrer Interessen.
Pflege #
Die Anbieterin verpflichtet sich im Rahmen des vereinbarten Entgelts zur Erbringung folgender Standardpflegeleistungen für die Web-Plattform:
Helpdesk (telefonischer Auskunftsdienst) für den Broker bei Anwendungsproblemen betr. Web-Plattform während der auf der Web-Plattform (unter Support) festgelegten Geschäftszeiten und im Rahmen der vereinbarten Nutzung gemäss Anhang 1;
Entgegennahme und Prüfung von Fehlermeldungen des Brokers während der Geschäftszeiten (unter Problem melden);
Fehler- und Störungsbeseitigung bei Fehlfunktionen der Web-Plattform;
Anpassung der Web-Plattform an geänderte technische oder rechtliche Anforderungen;
Erhalt der Gebrauchsfähigkeit der Programme;
Pflege der Serverarchitektur;
Vornahme von Updates und Upgrades.
Handelt es sich bei der Web-Plattform um Software von Dritten, so beschränken sich die Fehler- und Störungsbeseitigung bzw. Anpassungen der Web-Plattform auf die Koordination mit dem Softwarehersteller und der Installation von durch den Softwarehersteller zur Verfügung gestellten Patches und Updates.
Das Entgelt für die Standardpflegeleistungen ist im ordentlichen Entgelt gemäss Ziff. 3 hiernach inbegriffen.
Allfällige weitergehende Pflegeleistungen, welche über die genannten Standardpflegeleistungen hinausgehen, werden dem Broker nach den jeweils geltenden Ansätzen der Anbieterin in Rechnung gestellt, soweit sie von der Anbieterin angeboten werden.
Die Anbieterin kann jederzeit zusätzliche Funktionen bereitstellen sowie bestehende abändern oder entfernen. Werden bestehende Funktionen der Web-Plattform entfernt, so hat die Anbieterin den Broker darüber zu informieren.
Der Broker verwendet die jeweils aktuelle Version der Web-Plattform (inkl. Client), welche ihm von der Anbieterin zur Verfügung gestellt wird, sofern ihm diese Nutzung zumutbar ist. Darüber hinaus besteht jedoch kein Anspruch des Brokers auf die Nutzung der jeweils aktuellen Version.
Datenspeicherung und Backup #
Die Anbieterin stellt dem Broker zur Speicherung der Daten im Zusammenhang mit der Nutzung der Web-Plattform Speicherkapazität in Form eines eigenen virtuellen Bereichs auf den Servern der Anbieterin bzw. ihrer IT-Dienstleistungspartnerin nach Massgabe des Vertrags und den AGB zur Verfügung. Für die Speicherung und Verarbeitung der Daten ist ausschliesslich der Broker verantwortlich.
Beendet ein Lieferant von Versicherungs- und Vorsorgeprodukten seinen Vertrag zur Nutzung der Web-Plattform, ist die Anbieterin berechtigt, auf der Web-Plattform gespeicherte Offerten frühestens 60 Tage nach Vertragsbeendigung zu löschen. Die Offerten und Daten dieses Lieferanten von Versicherungs- und Vorsorgeprodukten sind dann auch im virtuellen Bereich des Brokers nicht mehr verfügbar.
Die Anbieterin ermöglicht den Export von spezifischen Daten des Brokers, spätestens bei Beendigung seines Vertrages. Ist dieser Export nicht durch die Funktionalität der Web-Plattform gewährleistet, so erfolgt die Herausgabe der Daten nach Absprache zwischen den Vertragspartnern auf einem geeigneten Datenträger und in einem geeigneten Format.
Die Anbieterin wird die bei ihr gespeicherten Daten frühestens 60 Tage nach der bei der Vertragsbeendigung erfolgten Herausgabe der Daten an den Broker löschen. Über die Löschung der Daten wird der Broker vorgängig informiert. Erfolgt bis dahin keine Mitteilung des Brokers, dass die Daten nicht lesbar oder unvollständig seien, so ist die Anbieterin zur Löschung der Daten berechtigt.
Die Anbieterin trifft geeignete Vorkehrungen gegen den Datenverlust bei Ausfällen der Web-Plattform sowie zur Verhinderung unbefugter Zugriffe durch Dritte auf die Daten des Brokers. Die Daten werden in den Systemen eines auf Datensicherheit spezialisierten IT-Dienstleisters auf Servern in der Schweiz gespeichert, wo regelmässige Backups (mindestens einmal pro Tag) vorgenommen, die Web-Plattform auf Viren geprüft und der Server mit geeigneten, dem technischen Stand entsprechenden Mitteln gegen unbefugte Zugriffe geschützt werden. Die Technologie und die sicherheitsrelevanten Anwendungen werden von einem anerkannten Schweizer Sicherheitsunternehmen auditiert.
Mitwirkungspflichten des Brokers #
Der Broker ist verantwortlich für die Bereitstellung und Instandhaltung der benötigten Endgeräte, die Datenleitung für den Zugriff auf die Web-Plattform (z.B. Hardware und Betriebssystem, Netzwerkgeräte, Miet- oder Internetverbindung etc.) und stellt sicher, dass deren Konfiguration und technischer Stand den jeweils aktuellen Vorgaben der Anbieterin entsprechen. Bei der Nutzung der Web-Plattform durch ihn oder von ihm bestimmte Benutzer beachtet er die Vorgaben der Anbieterin und schützt die Zugriffsdaten vor unberechtigten Zugriffen.
Vor der Versendung von Daten und Informationen an die Anbieterin wird der Broker diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen.
Der Broker sichert Daten, die er auf die Web-Plattform der Anbieterin übermittelt, und erstellt Sicherungskopien von ihnen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu ermöglichen. Soweit ihm die technische Möglichkeit dazu zur Verfügung gestellt wird, wird er die auf dem Server gespeicherten Daten regelmässig herunterladen und sichern.
Der Broker unterstützt die Anbieterin bei der Vertragserfüllung im erforderlichen Umfang und unentgeltlich, indem er z.B. Mitarbeiter, Arbeitsräume, Hard- und Software sowie Telekommunikationseinrichtungen (z.B. Miet- oder Wählleitungen) und die von der Anbieterin benötigten Daten, Unterlagen und Informationen (z.B. Benutzerlisten) vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellt und ihr allfällige Änderungen umgehend mitteilt. Er gewährt der Anbieterin die notwendigen Zugriffe und Autorisierungen und ermöglicht bei Bedarf den Zugang zu den Endgeräten mittels Datenfernübertragung; hierbei wird die Anbieterin den Datenschutz beachten. Ist ein technisch einfacher Zugang mittels Telekommunikationseinrichtungen nicht möglich oder gestattet, trägt der Broker die sich daraus ergebenden Folgen, insbesondere die der Anbieterin daraus entstehenden Mehrkosten.
Bei schwerwiegenden Verletzungen der Nutzungsrechte (durch den Broker selbst oder von ihm bestimmte Benutzer) oder der Mitwirkungspflichten des Brokers ist die Anbieterin berechtigt, dem Broker den Zugang zur Web-Plattform zu sperren. Bei unberechtigter Nutzungsüberlassung hat der Broker der Anbieterin auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.
Sollte die Anbieterin aufgrund widerrechtlicher Nutzung des von ihr gewährten Zugangs zur Web-Plattform durch den Broker mit Ansprüchen Dritter belangt werden, so hält der Broker die Anbieterin von solchen Ansprüchen frei. Der Broker erstattet der Anbieterin sämtliche daraus entstehenden Kosten und hält die Anbieterin umfassend schadlos. Dies unabhängig vom Rechtsgrund, der im Zusammenhang mit entsprechenden Ansprüchen entsteht.
Gebühr und Rechnungsstellung #
Gebühr #
Die Anbieterin wird eine Gebühr erheben, deren Höhe separat geregelt wird. Die Gebühr kann von der Anbieterin aufgrund Veränderungen im Umfang der Pakete gem. Anhang 1 auch während der Vertragsdauer verändert werden. Eine Änderung der Gebühr wird mind. drei Monate im Voraus angekündigt und dem Kunden wird ein ausserordentliches Kündigungsrecht von drei Monaten gewährt.
Rechnungsstellung #
Rechnungen der Anbieterin sind innert einer Zahlungsfrist von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung durch den Broker zu begleichen. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist befindet sich der Broker ohne Mahnung in Verzug und die Anbieterin ist berechtigt, den Service zu unterbrechen.
Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts oder die Verrechnung von künftigen oder fälligen Forderungen durch den Broker sind unzulässig, ausser die Forderung des Brokers ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder es wurde vorgängig von beiden Vertragspartnern schriftlich zugestimmt.
Geistiges Eigentum #
Sämtliche geistigen Eigentumsrechte an der Web-Plattform, die dem Broker zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden, stehen der Anbieterin zu. Der Broker erwirbt keinerlei Rechte an der Web-Plattform, den Entwicklungen und dem Know-How der Anbieterin, sofern dies nicht im Vertrag oder in einem Anhang ausdrücklich anders geregelt wurde.
Geheimhaltung #
Geheimhaltung #
Beide Vertragspartner verpflichten sich selber wie auch ihre Mitarbeiter und beigezogene Hilfspersonen gegenseitig zur Wahrung der Vertraulichkeit aller nicht allgemein bekannten Unterlagen und Informationen, welche sich auf die geschäftliche Sphäre des anderen Vertragspartners beziehen und ihnen bei Vorbereitung und Durchführung dieses Vertrages zugänglich werden. Dies umfassen auch die Gestaltung und Funktionalität der Software. Diese Pflicht bleibt, solange daran ein berechtigtes Interesse besteht, auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses aufrecht.
Die Vertragspartner sind insbesondere verpflichtet, die internen Informationen des jeweils anderen Vertragspartners, welche als vertraulich bezeichnet oder als solche erkennbar sind, und welche ihnen im Rahmen dieses Vertrages zugänglich gemacht werden, mit grösster Diskretion zu behandeln und sie insbesondere Dritten nicht zugänglich zu machen. Den Vertragspartnern zugänglich gemachte Informationen und Dokumente dürfen nur im Rahmen dieses Vertrages verwendet werden. Jede weitere Verwendung ist untersagt. Bei Beendigung dieses Vertrages, gleichgültig aus welchem Grund, sind die vertraulichen Unterlagen zurück zu geben. Es darf keine Kopie behalten werden.
Datenschutz #
Die Anbieterin verpflichtet sich, die vom Broker oder von Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen bereitgestellten Daten ausschliesslich für die im Rahmen der Web-Plattform erbrachten Dienstleistungen zu verwenden und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten und deren Einhaltung zu gewährleisten.
Der Broker hält sich insbesondere bei Erfassung und Verarbeitung von Daten und Offerten strikte an die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.
Die Vertragspartner sind sich bewusst, dass Abschluss und Erfüllung dieses Vertrages zu einer Bearbeitung personenbezogener Daten durch die Vertragspartner führen kann. Sie erklären sich damit einverstanden, dass solche Daten zur Abwicklung und Pflege ihrer Geschäftsbeziehungen verwendet und zu diesem Zweck auch an Dritte bekannt gegeben werden können. Der bekanntgebende Vertragspartner wird in solchen Fällen durch geeignete organisatorische, technische und vertragliche Vorkehrungen für die Gewährleistung des Datenschutzes sorgen. Durch die Benutzung der Anbindung an die Web-Plattform durch den Broker wird die Anbieterin nicht Inhaberin allfälliger Datensammlungen.
Den Vertragspartnern ist bekannt, dass die Ausfuhr von Informatikmitteln (insbesondere Hard- und Software, aber auch zugehöriges Know-how) aus der Schweiz der Exportkontrolle unterliegen kann und verpflichten sich zur Einhaltung der entsprechenden Vorschriften.
Gewährleistung und Haftung #
Gewährleistung #
Die Anbieterin gewährleistet, dass die Web-Plattform während der Nutzungszeiten und der vereinbarten Verfügbarkeit den Spezifikationen im Vertrag und den AGB entspricht. Diese Verpflichtung gilt nicht für allfällige Beta- oder Demonstrationsversionen der Web-Plattform. Bei Mängeln, welche der Anbieterin vom Broker umgehend bei deren Feststellung, spätestens jedoch innert drei Monaten nach Beginn der produktiven Nutzung der Web-Plattform detailliert mitgeteilt werden, ergreift die Anbieterin innert einer angemessenen Frist die zur Mängelbehebung erforderlichen angemessenen Massnahmen.
Die Anbieterin ist verpflichtet, ihre Leistungen sorgfältig und fachmännisch zu erbringen. Bei Beanstandungen ergreift die Anbieterin die zur Behebung des Mangels erforderlichen Massnahmen ohne Kostenfolge für den Broker, sofern die Anbieterin für den Mangel einzustehen hat und den Broker (sowie seine Beauftragten) kein Verschulden trifft. Dabei können die Mängel definitiv eliminiert, aber auch nur vorläufig behoben oder umgangen werden. Die Frist zur Behebung des Mangels kann im Einzelfall angemessen verlängert werden. Mängel der Anwendungssoftware werden von der Anbieterin innerhalb angemessener Frist beseitigt. Kleinere Mängel, welche die vertragsgemässe Funktion nicht nennenswert beeinträchtigen, werden durch Updates beseitigt, die die Anbieterin innerhalb angemessener Zeiträume regelmässig durchführt. Es besteht diesbezüglich kein Anspruch auf sofortige Behebung der Störung.
Ist es der Anbieterin nicht möglich, die Störung des vertragsgemässen Gebrauchs innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben und erfolgt sie auch innerhalb einer vom Broker gesetzten angemessenen Nachfrist (mindestens 30 Tage) nicht, kann der Broker den Vertrag ausserordentlich kündigen. Die Anbieterin übernimmt keine Garantie dafür, dass die zur Nutzung verfügbar gemachte Web-Plattform für die Zwecke des Brokers geeignet ist. Ausserdem kann sie weder garantieren, dass die Web-Plattform oder die Serverplattform fehlerfrei ist, noch dass sie ohne Unterbruch genutzt werden können. Insbesondere ist die Anbieterin berechtigt, den Zugriff für dringende Wartungsarbeiten auch ausserhalb von vereinbarten Wartungsfenstern auszusetzen. Die oben genannte Gewährleistung gilt nur für die von der Anbieterin empfohlene Hardware- und Softwarekonfiguration. Der einwandfreie Betrieb der Anbindung an die Web-Plattform im Zusammenhang mit Software Dritter wird nicht gewährleistet.
Bei nicht von bzw. durch die Anbieterin vorgenommenen Veränderungen oder Eingriffen in die Web-Plattform (inkl. Client), bei Fehlbedienung sowie Änderungen von Betriebs- und/oder Nutzungsbedingungen erlöscht die Gewährleistung automatisch.
Bestreitet ein Dritter das Eigentum und/oder die Nutzungsrechte an der Software, die aufgrund dieses Vertrages von der Anbieterin dem Broker zur Nutzung überlassen werden, hat der Broker die Anbieterin unverzüglich über den vom Dritten erhobenen Anspruch zu informieren. Der Broker ermächtigt die Anbieterin zur alleinigen Führung und Beilegung des Rechtsstreits, insbesondere auch mittels Vergleiches. Der Broker unterstützt die Anbieterin diesbezüglich und befolgt ihre Anweisungen.
Die vorliegende Bestimmung regelt die von der Anbieterin gewährte Gewährleistung abschliessend und jegliche weitere Gewährleistung der Anbieterin ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Haftung #
Die Anbieterin haftet unabhängig vom Rechtsgrund ausschliesslich für von ihr grobfahrlässig oder absichtlich verursachte Sach- und Vermögensschäden. Jede Haftung der Anbieterin oder ihrer Hilfspersonen für andere oder weitergehende Ansprüche und Schäden, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von mittelbaren, indirekten oder Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangener Nutzen, nicht realisierten Einsparungen, Verdienst-, Betriebs- oder Produktionsausfall sowie Datenverlust – unabhängig von ihrem Rechtsgrund – ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Anbieterin haftet nur für die angemessene Sorgfalt bei der Wahl und Instruktion von Subunternehmern und Hilfspersonen und haftet darüber hinaus nicht für Schäden, die durch das befugte Beiziehen von Hilfspersonen von solchen verursacht werden.
Die Anbieterin ist nicht verpflichtet, die vom Broker oder von den Versicherungsgesellschaften auf der Web-Plattform eingegebenen Daten auf ihre Richtigkeit zu kontrollieren oder zu korrigieren. Insbesondere kann die Anbieterin aufgrund der technischen Schranken die fehlerfreie Erkennung der in den eingereichten Offerten enthaltenen Daten nicht garantieren. Die Anbieterin haftet nicht für unvollständige oder falsche Offertenanfragen oder -vergleiche. Es obliegt dem Broker, die von der Web-Plattform aufbereiteten Daten auf ihre Richtigkeit zu kontrollieren und, falls notwendig, zu korrigieren und allfällige Fehler zurückzumelden. Der Broker ist alleine verantwortlich für die korrekte Beratung des Kunden.
Keine Haftung besteht für Unterbrüche durch Wartung oder durch Gründe, welche die Anbieterin nicht zu verantworten hat, wie insbesondere höhere Gewalt oder Störungen der Verbindung zum Internet bei der Anbieterin selbst oder beim Broker. Jeder Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich und schriftlich in Kenntnis zu setzen.
Trifft den Broker ein Mitverschulden am entstandenen Schaden, so wird die Haftung der Anbieterin entsprechend reduziert. Die Anbieterin haftet in keinem Fall für widerrechtlichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch den Broker.
Vertragsdauer #
Der Vertrag zur Nutzung der Web-Plattform tritt mit Unterzeichnung oder anderer expliziter Zustimmung durch beide Vertragspartner in Kraft und wird für eine feste Vertragsdauer bis zum Ende eines Kalenderjahres abgeschlossen. Er verlängert sich automatisch um ein weiteres Kalenderjahr, sofern er nicht durch einen der Vertragspartner unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten per Ende eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt wird.
Der Vertrag über den Bezug von Leistungen der Web-Plattform kommt mit Annahme des Angebots und der Unterzeichnung der DLV durch den Brokerzustande.
Jeder Vertragspartner kann den Vertrag fristlos ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, wenn der andere Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnung wiederholt die Pflichten des Vertrags verletzt oder wenn der Broker mit den Zahlungen im Verzug ist. Der Broker hat kein Recht auf Rückerstattung einer Zahlung für erbrachte Leistungen. Klagen auf Schadenersatz bleiben vorbehalten.
Schlussbestimmungen #
Vertragsinhalt #
Allfällige Angaben bezüglich Preise sowie Art und Weise der von der Anbieterin angebotenen Leistungen in Unterlagen, Präsentationen, etc. sind freibleibend.
Der Vertrag, dessen Anhänge und Beilagen sowie diese AGB regeln die Beziehungen zwischen den Vertragspartnern abschliessend und ersetzen die vor Vertragsschluss geführten Verhandlungen und Korrespondenzen. Im Falle von Abweichungen gehen die jeweils letzten gültig zustande gekommenen Bestimmungen der Anhänge und Nebenabreden diesen Vertragsbedingungen vor.
Sollten sich einzelne Bestimmungen oder Teile dieses Vertrages als nichtig oder unwirksam erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in einem solchen Fall den Vertrag so anpassen, dass der mit dem nichtigen oder unwirksam gewordenen Teil angestrebte Zweck so weit wie möglich erreicht wird.
Abtretung und Übertragung #
Dieser Vertrag oder einzelne daraus entspringende Rechte und Pflichten dürfen nur nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte abgetreten oder übertragen werden.
Rechtswahl und Gerichtsstand #
Dieser Vertrag untersteht dem schweizerischen Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG). Wenn trotz vorgängig vorzunehmender Bemühungen der Vertragspartner auf gütlichem Wege keine Einigung zustande kommt, werden zur Entscheidung aller Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag die ordentlichen Gerichte am Gerichtsstand Zürich für zuständig erklärt.